Kartellamt: Meta darf Nutzerdaten nicht ungefragt zusammenführen Ein jahrelanger Rechtsstreit ist beendet: Meta hat sich gegenüber dem Bundeskartellamt zu Nachbesserungen und strengeren Regeln beim Datenschutz verpflichtet. Geschrieben am 10. Oktober 2024 Veröffentlicht in .heise_news