Das Familiengericht darf die Umgangszeiten mit den Kindern regeln, Elternteilen aber nicht das Rauchen verbieten. Zu diesem Schluss kam das OLG Bamberg und hob damit in einem Punkt eine Entscheidung auf.
Das Familiengericht darf die Umgangszeiten mit den Kindern regeln, Elternteilen aber nicht das Rauchen verbieten. Zu diesem Schluss kam das OLG Bamberg und hob damit in einem Punkt eine Entscheidung auf.