EuGH: Polizei darf mit Erlaubnis auf persönliche Handydaten zugreifen Die Polizei darf unter bestimmten Voraussetzungen nicht nur bei schwerer Kriminalität auf persönliche Handydaten von Verdächtigen zugreifen, entschied der EuGH. Geschrieben am 4. Oktober 2024 Veröffentlicht in .heise_news