Am Verwaltungsgericht war sie bereits gescheitert, das Oberverwaltungsgericht bestätigte nun final: Eine Lehramtsreferendarin darf nicht verbeamtet werden, weil sie ihre Arbeit für das rechte »Compact TV« verschwiegen hatte.
Am Verwaltungsgericht war sie bereits gescheitert, das Oberverwaltungsgericht bestätigte nun final: Eine Lehramtsreferendarin darf nicht verbeamtet werden, weil sie ihre Arbeit für das rechte »Compact TV« verschwiegen hatte.