Melanie Müller hat bei einem Konzert den Hitlergruß gezeigt, urteilt das Amtsgericht Leipzig – und verhängt eine Geldstrafe, die weit über der Forderung der Staatsanwaltschaft liegt. Denn auch ein zweiter Vorwurf sei erwiesen.
Melanie Müller hat bei einem Konzert den Hitlergruß gezeigt, urteilt das Amtsgericht Leipzig – und verhängt eine Geldstrafe, die weit über der Forderung der Staatsanwaltschaft liegt. Denn auch ein zweiter Vorwurf sei erwiesen.