Urteil: Schwachstellen-Hinweis auf Produkt-Webseite reicht nicht Verbraucherschützer setzten sich vor Gericht gegenüber Abus mit der Ansicht durch, besser über eine Schwachstelle in seinen Produkten informieren zu müssen. Geschrieben am 16. April 2024 Veröffentlicht in .heise_news