Nach seinem Urlaub testete sich ein Arbeitnehmer gemäß der damals geltenden Coronaregeln, er war negativ. Dennoch durfte er zwei Wochen nicht arbeiten, erhielt keinen Lohn. Zu Unrecht.
Nach seinem Urlaub testete sich ein Arbeitnehmer gemäß der damals geltenden Coronaregeln, er war negativ. Dennoch durfte er zwei Wochen nicht arbeiten, erhielt keinen Lohn. Zu Unrecht.