Weil das Landgericht München einem Privatnutzer eine Entschädigung von 100 Euro für die Übermittlung seiner IP-Adresse an Google zugesprochen hat, fordern nun andere Nutzer ebenfalls Geld. Doch ganz so einfach ist es nicht.
Weil das Landgericht München einem Privatnutzer eine Entschädigung von 100 Euro für die Übermittlung seiner IP-Adresse an Google zugesprochen hat, fordern nun andere Nutzer ebenfalls Geld. Doch ganz so einfach ist es nicht.