Ein Mann titulierte Hamburgs Innensenator Andy Grote auf Twitter als »so 1 Pimmel« – in der Folge kam es zu einer Wohnungsdurchsuchung. Nun urteilte das Landgericht: Die Maßnahme war unverhältnismäßig.
Ein Mann titulierte Hamburgs Innensenator Andy Grote auf Twitter als »so 1 Pimmel« – in der Folge kam es zu einer Wohnungsdurchsuchung. Nun urteilte das Landgericht: Die Maßnahme war unverhältnismäßig.