Sie sollen ein Zeichen für Toleranz und Weltoffenheit sein. Nun hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden: Die homosexuellen Ampelpärchen an sechs Übergängen in München dürfen bleiben.
Sie sollen ein Zeichen für Toleranz und Weltoffenheit sein. Nun hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden: Die homosexuellen Ampelpärchen an sechs Übergängen in München dürfen bleiben.