Mieterinnen und Mieter müssen Rauchmelder laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs nicht über die Nebenkosten mitzahlen. Es handle sich nicht um Betriebskosten – der Einbau könne aber auf die Miete umgelegt werden.
Mieterinnen und Mieter müssen Rauchmelder laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs nicht über die Nebenkosten mitzahlen. Es handle sich nicht um Betriebskosten – der Einbau könne aber auf die Miete umgelegt werden.