Angela Merkel sollte berichten, welche Journalisten sie als Kanzlerin 2016 zu vertraulichen Gesprächen traf. Doch ein Oberverwaltungsgericht entschied jetzt gegen einen klagenden Berliner Redakteur.
Angela Merkel sollte berichten, welche Journalisten sie als Kanzlerin 2016 zu vertraulichen Gesprächen traf. Doch ein Oberverwaltungsgericht entschied jetzt gegen einen klagenden Berliner Redakteur.