EU-Kommission: Musks X ist kein „Torwächter“ nach dem Digital Markets Act Die Kommission ist nach einer Untersuchung zum Schluss gekommen, dass für X von Elon Musk nicht die strengsten Wettbewerbsregeln nach dem DMA gelten sollten. Geschrieben am 16. Oktober 2024 Veröffentlicht in .heise_news