Kontrolle: Bundesdatenschutzbeauftragter klagt gegen Bundesnachrichtendienst Der BND hat der Datenschutzaufsicht Einsicht in Unterlagen verwehrt, die diese für die Kontrolle für unerlässlich hält. Ein Fall fürs Bundesverwaltungsgericht. Geschrieben am 23. Mai 2024 Veröffentlicht in .heise_news