Die Ermittlungen nach dem Tod einer Frau bei einer Achterbahnfahrt dauern noch an. Doch nach der Obduktion ist für die Staatsanwaltschaft klar: Der Anfangsverdacht einer Straftat hat sich bislang nicht ergeben.
Die Ermittlungen nach dem Tod einer Frau bei einer Achterbahnfahrt dauern noch an. Doch nach der Obduktion ist für die Staatsanwaltschaft klar: Der Anfangsverdacht einer Straftat hat sich bislang nicht ergeben.