Studierende müssen sich mit dem politisch festgelegten Bafög-Satz zufriedengeben, auch wenn der nicht zum Leben reicht. Das sagt das Bundesverfassungsgericht. Was der Beschluss bedeutet und wie das Gericht ihn begründet.
Studierende müssen sich mit dem politisch festgelegten Bafög-Satz zufriedengeben, auch wenn der nicht zum Leben reicht. Das sagt das Bundesverfassungsgericht. Was der Beschluss bedeutet und wie das Gericht ihn begründet.