Bundesgerichtshof: Panoramafreiheit gilt nicht für alle Drohnenaufnahmen Mit einer Drohne erstellte Luftansichten von Kunstwerken dürfen nicht frei verbreitet werden. Der BGH hat ein solches Urteil eines Oberlandesgerichts bestätigt. Geschrieben am 24. Oktober 2024 Veröffentlicht in .heise_news