EuGH: Apotheker darf Arzneimittel nicht einfach über Amazon vertreiben Der Online-Verkauf apothekenpflichtiger Medikamente erfordert die ausdrückliche Einwilligung des Kunden in die Verarbeitung der Daten, hat der EuGH geurteilt. Geschrieben am 4. Oktober 2024 Veröffentlicht in .heise_news