Arbeitnehmer bezahlen Sozialabgaben nur für einen Teil ihres Gehalts, bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Der Wert steigt mit der Entwicklung der Gehälter – im kommenden Jahr also kräftig.
Arbeitnehmer bezahlen Sozialabgaben nur für einen Teil ihres Gehalts, bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Der Wert steigt mit der Entwicklung der Gehälter – im kommenden Jahr also kräftig.