Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster darf der Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremen »Verdachtsfall« beobachten lassen. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Revision seien nicht gegeben.
Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster darf der Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremen »Verdachtsfall« beobachten lassen. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Revision seien nicht gegeben.