Großer Freiraum für Mobilfunk-Betreiber: Neuer Anlauf für Minderungsrecht Die Bundesnetzagentur hält daran fest: Bis zu 90 Prozent weniger Geschwindigkeit soll im Mobilfunk statthaft sein, bevor eine Kundenentschädigung fällig ist. Geschrieben am 12. Juni 2024 Veröffentlicht in .heise_news