Informationsfreiheit: Behörden dürfen Anschrift eines Antragstellers abfragen Behörden, die IFG-Anfragen bearbeiten, dürfen die Postanschrift von Antragstellern verarbeiten, entschied das Bundesverwaltungsgericht. Geschrieben am 22. März 2024 Veröffentlicht in .heise_news