Urteil: Webshop-Betreiber dürfen nicht pauschal das Geburtsdatum abfragen Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht bestätigt eine Anordnung der Datenschutzbehörde, laut der eine Online-Apotheke nicht immer das Alter erheben darf. Geschrieben am 20. März 2024 Veröffentlicht in .heise_news