Karlsruher Urteil: Regierung will Verfassungsschutz-Befugnisse einschränken Wenn der Inlandsgeheimdienst tief in Grundrechte eingreift, soll künftig eine „unabhängige Vorabkontrolle“ erfolgen. Online-Durchsuchungen sind vom Tisch. Geschrieben am 20. Juni 2022 Veröffentlicht in .heise_news