Recht auf schnelles Netz: Der "Mindestlohn" der Internetzugänge Die Vorgaben zur Internetgrundversorgung mit 10 MBit/s im Download stehen jetzt im Bundesgesetzblatt. Die Bundesnetzagentur vergleicht sie mit dem Mindestlohn. Geschrieben am 17. Juni 2022 Veröffentlicht in .heise_news