Das judenfeindliche Relief an der Wittenberger Stadtkirche muss nicht entfernt werden, entschied der Bundesgerichtshof. Und machte grundsätzlich klar: Solche Skulpturen dürfen bleiben – aber nicht einfach so.
Das judenfeindliche Relief an der Wittenberger Stadtkirche muss nicht entfernt werden, entschied der Bundesgerichtshof. Und machte grundsätzlich klar: Solche Skulpturen dürfen bleiben – aber nicht einfach so.