Ab August 2022 müssen Arbeitsverträge zusätzliche Angaben zu Kündigung oder Probezeit enthalten. Viele Arbeitgeber wissen das nicht – und riskieren hohe Strafen.
Ab August 2022 müssen Arbeitsverträge zusätzliche Angaben zu Kündigung oder Probezeit enthalten. Viele Arbeitgeber wissen das nicht – und riskieren hohe Strafen.