Die Beitragssätze für die gesetzliche Pflegeversicherung müssen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts geändert werden. Eltern sollten entsprechend der konkreten Zahl ihrer Kinder entlastet werden.
Die Beitragssätze für die gesetzliche Pflegeversicherung müssen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts geändert werden. Eltern sollten entsprechend der konkreten Zahl ihrer Kinder entlastet werden.